Deckblatt Bioethik-Konvention des Europrates auf blauem Grund und gelben Sternen

Konventionstexte

Text der Biomedizinkonvention des Europarates (ehemals Bioethik-Konvention) und Zusatzprotokolle

letzte Aktualisierung: 08.12.2020

Bild Deckblatt Biomedizinkonvention des Europarates (Bioethik-Konvention)Das „Übereinkommen zum Schutz der Menschenrechte und der Menschenwürde im Hinblick auf die Anwendung von Biologie und Medizin: Übereinkommen über Menschenrechte und Biomedizin“, kurz „Menschenrechtskonvention zur Biomedizin (Bioethikkonvention) des Europarates“ genannt, wurde am 4. April 1997 verabschiedet und trat am 01.12.1999 nach Ratifizierung durch 5 Staaten in Kraft. Mittlerweile gibt es diverse Zusatzprotokolle, die zur Unterzeichnung ausliegen. Weitere sind in Vorbereitung.

Nachfolgend finden Sie den Konventionstext mit Erläuterndem Bericht in englischer Sprache und in deutscher Übersetzung, sowie die Texte der Zusatzprotokolle bzw. deren Entwürfe. Alle Zusatzprotokolle können nur von denjenigen Staaten unterzeichnet und ratifiziert werden, die auch die Bioethik-Konvention selbst unterzeichnet haben.

Als Ergänzung finden Sie außerdem jeweils einen Link zur offiziellen Seite des Europarates, auf der Sie nachlesen können, welche Staaten was konkret unterzeichnet bzw. ratifiziert haben.

Unter „Weiterführende Texte zur Bioethik-Konvention und EU-Biopolitik“ (siehe unten) gibt es diverse Links zu Übersichtsseiten der Originalquellen auf den Seiten des Europarates sowie weiterführendes Material zum Themenkomplex.

Die verschiedenen Papiere stehen als Webseitenfassung oder als Download bevorzugt im PDF PDF-Format zur Verfügung, sofern sie in diesem Format existieren. Zur Betrachtung ist der Acrobat Reader erforderlich. Falls Sie den Acrobat Reader nicht haben oder eine ältere Version, können Sie ihn sich hier unter dem kleinen Banner kostenlos herunterladen.

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Übersicht über die Dokumente


Menschenrechtskonvention zur Biomedizin (Bioethikkonvention) des Europarates

Erläuternder Bericht zur Konvention:

Liste der unterzeichnenden bzw. ratifizierenden Staaten

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Zusatzprotokolle zur Bioethik-Konvention

Zur Menschenrechtskonvention zur Biomedizin (Bioethikkonvention) des Europarates gibt es mittlerweile diverse Zusatzprotokolle, die zur Unterzeichnung ausliegen. Weitere sind in Vorbereitung.
Nachfolgend finden Sie die Texte der Zusatzprotokolle bzw. Entwürfe sowie die zugehörigen erläuternden Berichte. Alle Zusatzprotokolle können nur diejenigen Staaten unterzeichnen und ratifizieren, die auch die Bioethik-Konvention selbst unterzeichnet haben.
 

Ausstehendes Zusatzprotokoll zur Embryonenforschung

Hinsichtlich der Ausarbeitung eines Zusatzprotokolls zur Konvention wurden Fragen bezüglich des Schutzes menschlicher Embryonen und Föten diskutiert. Dabei hat sich herausgestellt, dass – auch wenn für eine große Anzahl der Fragen auf europäischem Niveau Einigkeit besteht – es bei bestimmten Punkten noch große Meinungsverschiedenheiten gibt, die einen gemeinsamen Ansatz schwer erkennen lassen. Es wurde beschlossen die Ergebnisse der Diskussion über den Schutz der in vitro – Embryonen für einen Bericht, der die verschiedenen Positionen und deren Begründungen beinhaltet, zu nutzen. Dieser Bericht wurde im Juni 2003 veröffentlicht. Seitdem gab es nichts Neues dazu (Stand August 2010).

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Zusatzprotokoll zu Gentests für gesundheitliche Belange

Am 07.05.08 hat der Ministerrat des Europarats das Zusatzprotokoll „Genetische Tests für gesundheitliche Belange“ (Additional Protocol to the Convention on Human Rights and Biomedicine, concerning Genetic Testing for Health Purposes) angenommen. Seit 27.11.08 liegt es zur Unterzeichnung und Ratifizierung für die Mitgliedsstaaten aus.
Dieses Zusatzprotokoll wurde zuvor im Juni 2007 nach langjährigen Vorarbeiten bei der Plenarversammlung des Lenkungsausschusses für Bioethik einstimmig verabschiedet und dem Ministerrat zur Entscheidung zugeleitet.

Liste der unterzeichnenden bzw. ratifizierenden Staaten

Vorhergehende Entwürfe des Zusatzprotokolls zu Gentests:

Seit Februar 2003 existierte ein Entwurf einer Arbeitsgruppe des Lenkungsausschusses für Bioethik des Europarates für ein Zusatzprotokoll zu Gentests.

Der vorliegende Entwurf trifft Vorkehrungen für Gentests an Lebenden und Verstorbenen, für Zwecke der Gesundheit, der Forschung, in Arbeitswelt und Versicherungen und – was immer wieder auftaucht – zum Zwecke der Nachwuchs“planung“. Da in Deutschland bisher kein Gendiagnostikgesetz existiert, jedoch überfällig ist, hat dieses Papier aktuelle Bedeutung für jeden. Eine Übersetzung ist dem Webmaster bislang nicht bekannt. Sofern diese existiert, bitten wir um Mitteilung.

Da diese Texte nicht mehr abrufbar sind, finden Sie hier beide als eigene Zusammenstellung komplett im PDF-Format.

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Zusatzprotokoll zur biomedizinischen Forschung

Zum 01.09.2007 trat das seit 25.01.2005 zur Unterzeichnung ausliegende Zusatzprotokoll betreffend biomedizinische Forschung in Kraft. Hierbei geht es auch um fremdnützige Forschung an Nichteinwilligungsfähigen, der bisher am heftigsten umstrittene Punkt in diesem Regelwerk.

Liste der unterzeichnenden bzw. ratifizierenden Staaten

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Zur Forschung mit humanbiologischem Material

  • PDF Recommendation of the Committee of Ministers to member states on research on biological materials of human origin
    Recommendation Rec(2006)4, adopted by the Committee of Ministers on March 15, 2006 at the 958th meeting of the Ministers´ Deputies
     
  • PDF Empfehlung über Forschung mit humanbiologischem Material
    Das Ministerkomitee des Europaparates hat am 15.03.2006 eine Empfehlung über Forschung mit humanbiologischem Material angenommen. Die Empfehlung, die nicht rechtsverbindlich ist, befasst sich mit der Gewinnung, Aufbewahrung und Verwendung von menschlichem biologischem Material (z.B. Blut, Gewebe) sowie den daraus gewonnenen Daten, die für Gesundheitsforschung benutzt werden. Sie enthält auch Bestimmungen zu Biobanken. Ziel der Empfehlung ist es, bioethische Grundprinzipien in diesem immer wichtiger werdenden Forschungsbereich zu etablieren. (Quelle: Bundesministerium der Justiz)
    Anm.: Leider nicht mehr abrufbar online
     
  • Vorherige Entwürfe:

  • PDF Entwurf eines Instruments über die Verwendung aufbewahrten humanbiologischen Materials in der biomedizinischen Forschung
    Dr. Imogen Evans, Prof. Henriette Roscam Abbing
    Strasbourg, den 17. Oktober 2002, CDBI/INF (2002) 5
    Nichtamtliche Arbeitsübersetzung des Bundesministeriums der Justiz!
    „Dieser Entwurf eines Instruments über die Verwendung archivierten humanbiologischen Materials und damit zusammenhängenden persönlichen Daten in der biomedizinischen Forschung ist von den Berichterstattern Dr. Evans und Prof. Roscam Abbing auf Ersuchen des Lenkungsausschusses für Bioethik (CDBI) im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten eines Rechtsinstruments über biomedizinische Forschung, bei der humanbiologisches Material und personenbezogene Daten verwendet werden, vorbereitet worden.
    Er ist jetzt zu Konsultationszwecken veröffentlicht worden. Die im Rahmen dieser Konsultation gemachten Anmerkungen werden bis Ende Januar 2003 angenommen.“
    10 Seiten, veröfffentlicht beim Bundesministerium der Justiz 05.11.2002
    Nicht mehr verfügbar!
     
  • PDF Proposal for an instrument on the use of archived human biological materials in biomedical research
    STEERING COMMITTEE ON BIOETHICS (CDBI)
    This proposal for an instrument on the use of archived human biological materials in biomedical research has been prepared by the two aforementioned rapporteurs at the request of the Council of Europe Steering Committee on Bioethics (CDBI) as part of the preparatory work for a legal instrument on biomedical research utilising archived human biological materials and personal data. It is now made public for consultation purposes. Comments issuing from the consultation on this text will be accepted until the end of January 2003.
    7 Seiten, Strasbourg, 17 October 2002 CDBI/INF (2002) 5
    Nicht mehr verfügbar!
     
  • PDF Draft Explanatory report to the proposal for an instrument on the use of archived human biological materials in biomedical research
    STEERING COMMITTEE ON BIOETHICS (CDBI)
    This Explanatory report to the draft instrument on the use of archived human biological materials in biomedical research was drawn up under the responsibility of the Secretary General of the Council of Europe. It takes into account the discussions held in the Steering Committee on Bioethics (CDBI), and it also takes into account the remarks and proposals made by Delegations. The Explanatory report is not an authoritative interpretation of the draft instrument. Nevertheless it covers the main issues of the preparatory work and provides information to clarify the object and purpose of the instrument and to better understand the scope of its provisions. It has been declassified by the CDBI along with the draft instrument on the use of archived biological materials in biomedical research for consultation purposes. Comments issuing from the consultation on this text will be accepted until the end of January 2003.
    15 Seiten, Strasbourg, 14 October 2002 CDBI/INF (2002) 6
    Nicht mehr verfügbar!
     
  • Ergänzende Informationen:

    Council of Europe: Biobanks
    The Committee of Ministers of the Council of Europe adopts Recommendation CM/Rec(2016)6 of the Committee of Ministers to member States on research on biological materials of human origin
     

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Zusatzprotokoll zur Organ- und Gewebetransplantation

Dieses Protokoll liegt seit 24.01.02 zur Unterzeichnung aus und ist zum 01.05.2006 Inkraftgetreten.

Zur Organtransplantation haben wir auf einem eigenen Infoportal kritische Informationen der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland zum Thema Organspende / Lebendspende / Transplantation / Hirntod zusammengestellt. Zu finden unter www.organspende-aufklaerung.de

Liste der unterzeichnenden bzw. ratifizierenden Staaten und sonstige Informationen

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Zusatzprotokoll zum Klonen

Dieses Protokoll liegt seit 12.01.1998 zur Unterzeichnung aus und ist zum 01.03.2001 in Kraft getreten.

Zum Thema Klonen haben wir auf einem eigenen Infoportal kritische Informationen der InteressenGemeinschaften Kritische Bioethik Deutschland zum Thema embryonale und adulte Stammzellen, reproduktives Klonen und therapeutisches Klonen (Forschungsklonen) zusammengestellt. Zu finden unter www.stammzellen-debatte.de in der Rubrik Dokumente.

Liste der unterzeichnenden bzw. ratifizierenden Staaten

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Empfehlung zum Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen mit psychischer Störung

Das folgende Papier gehört nicht zur Bioethik-Konvention, ist aber dennoch relevant im Hinblick auf die Thematik. Derzeit wird an einem Zusatzprotokoll zu dem Thema gearbeitet (siehe weitere Informationen).

  • PDF „White Paper“ (PDF) on the protection of the human rights and dignity of people suffering from mental disorder, especially those placed as involuntary patients in a psychiatric establishment
    40 Seiten, Strasbourg, 3 January 2000 DI R/JUR ( 2000) 2
    The present „White Paper“, drawn up by a Working Party of the Steering Committee on Bioethics (CDBI) of the Council of Europe, is published for public consultation purposes, with a view to drawing up guidelines to be included in a new legal instrument of the Council of Europe.
    The CDBI authorised the publication of the present document, the contents of which only constitute at this stage the result of the work of a group of experts. Consequently, the views contained in it do not necessarily reflect the final position of the CDBI, of the Committee of Ministers of the Council of Europe or of its member States.
     
  • PDF Recommendation No. Rec(2004)10 of the Committee of Ministers to member states concerning the protection of the human rights and dignity of persons with mental disorder and its Explanatory Memorandum
    Adopted by the Committee of Ministers on 22 September 2004 at the 896th Meeting of Ministers´ Deputies
    45 Seiten im PDF-Format
     
  • PDF Empfehlung zum Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen mit psychischer Störung
    Das Ministerkomitee des Europarates hat am 22. September 2004 eine Empfehlung zum Schutz der Menschenrechte und der Würde von Personen mit psychischer Störung angenommen. Die Empfehlung Nr. Rec(2004)10 hat das Ziel, den Schutz der Würde, der Menschenrechte und der Grundfreiheiten von Personen mit psychischer Störung zu verbessern, insbesondere solcher, die unfreiwillig untergebracht oder behandelt werden. Den Mitgliedstaaten bleibt es unbenommen, einen über die Empfehlung hinausgehenden Schutz zu gewähren
    (Quelle: Bundesministerium der Justiz)
    Leider nicht mehr abrufbar.
     
  • Weitere Informationen:

  • Council of Europe: Psychiatry
    At its 40th plenary meeting (21-23 June 2011), the Steering Committee on Bioethics (CDBI) agreed to include the elaboration of a new Additional Protocol concerning the protection of human rights and dignity of persons with mental disorders in the work program for 2013.
     

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Entscheidungen am Lebensende

Der Europarat befasst sich auch mit den Fragen am Lebensende wie z.B. Sterbehilfe. Mehr dazu auf der englischsprachigen Übersichtsseite mit allen Dokumenten und Texten.


Weiterführende Texte und Links zur Bioethik-Konvention und EU-Biopolitik

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Literatur zur Bioethik-Konvention und Biopolitik

Weiterführende interessante Texte in Form von Büchern zum Thema Bioethik-Konvention und Biopolitik finden Sie hier in unserer Rubrik Literatur.
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